Die Todesstrafe ist abgeschafft?...
Wir befinden uns im 21. Jahrhundert nach Christus. In ganz Deutschland wurde die Todesstrafe abgeschafft... Ganz Deutschland? Nein! Ein von unbeugsamen Hessen bevölkertes Bundesland hört nicht auf, dem Grundgesetz Widerstand zu leisten!
Diese kleine Gesetzlücke in der Hessischen Verfassung sorgt immer noch für witzige Missverständnisse. Also ein Tipp an alle Verbrecher: Besucht besser andere Bundesländer, wenn ihr keine Todesstrafe in Hessen riskieren wollt.
In der Hessischen Verfassung steht in Artikel 21 heute noch:
Dennoch musst du jetzt keine Angst haben, wenn du nach Hessen gehst, denn im Deutschen Grundgesetz ("GG") steht in Artikel 102:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Des Weiteren steht in Artikel 31 des GG:
"Bundesrecht bricht Landesrecht."
Somit wird das Hessische Grundgesetz vom Deutschen GG "übertrumpft", d.h. auch in Hessen darf die Todesstrafe nicht mehr durchgeführt werden.
Zu erklären ist das Relikt in der hessichen Verfassung geschichtlich: Die hessische Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Und damals war die Todesstrafe kein ungewöhnliches Strafmaß.